Aktuelles aus der Steuerwelt

Privatanteil Geschäftsfahrzeug ab 2022

Steht Ihnen ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung? Wenn ja, dann haben Sie ab dem neuen Jahr die angepasste Berufskostenverordnung zu beachten.

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat für die Direkte Bundessteuer die Berufskostenverordnung angepasst. Die aktuell abzurechnende Pauschale für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges wird von 0.8% pro Monat (9.6% p.a.) auf 0.9% pro Monat (10.8% p.a.), berechnet vom Anschaffungswert des Fahrzeuges, angepasst.

Mit der Erhöhung entfällt gleichzeitig die aufwendige Deklaration für Geschäftsfahrzeuginhaber und inhaberinnen ihres Einkommens aus der Benutzung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg. Der bisher damit verbundene Verwaltungsaufwand entfällt. Mit der Erhöhung der Pauschale steigen demgegenüber die Sozialversicherungs- und Mehrwertsteuerabgaben leicht an.

Für die Direkte Bundessteuer tritt die angepasste Berufskostenverordnung per 01. Januar 2022 in Kraft. Grundsätzlich steht es den Kantonen frei, diese neuen Regelungen auch auf ihre kantonalen Steuern zu übernehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kantone diese Regelungen ebenfalls übernehmen werden.

COVID und Berufskostenabzüge

Die Corona-Pandemie bringt bekanntermassen einige tiefgreifende Veränderungen mit sich. Neben den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen ergeben sich auch Veränderungen im steuerlichen Bereich. So ist zum Beispiel der Begriff «Homeoffice» aktuell kaum mehr aus unserem Vokabular wegzudenken.

Die steuerpflichtigen Personen können zwischen einer pauschalen und einer effektiven Geltendmachung der Berufskosten wählen. Bei der Wahl der pauschalen Geltendmachung der Berufskosten sind diese in den meisten Kantonen so in Abzug zu bringen, wie wenn keine Corona-Massnahmen bestehen würden.

Fällt die Wahl auf die pauschalierten Berufskostenabzüge, können nicht noch zusätzlich effektive Kosten für Homeoffice-Auslagen wie z.B. Arbeitszimmerabzug, EDV-Auslagen, steuerlich in Abzug gebracht werden. Bei der Erfassung der effektiven Berufsauslagen (Homeoffice-Kosten, etc.) sind die Kosten für die tägliche Fahrt und wie auch für die Verpflegung zu kürzen. Nicht möglich ist eine Kombination zwischen effektiven und pauschalen Berufskostenabzügen.

Fazit und Ausblick: Die meisten Kantone werden eine pragmatische und pauschale Lösung für die Steuerperiode 2020 vorsehen. Wie sich das allfällig nachhaltig veränderte Arbeitsverhalten (vermehrtes Homeoffice) in der Zukunft auf Berufskosten auswirkt, ist noch unklar.