Geldwerte Leistungen - Ein oft unterschätzter Begriff!

Geldwerte Leistungen kommen in der Praxis immer wieder vor und ziehen hohe steuerliche Folgen nach sich. Daher sollten Unternehmer und Unternehmerinnen den Begriff «geldwerte Leistungen» und die Folgen daraus kennen.

Was sind geldwerte Leistungen?

Der Begriff ist einfach erklärt: «Immer dort wo Leistung und Gegenleistung zwischen der Gesellschaft und dem Inhaber oder einer diesem nahestehende Person nicht gegeben sind, kann eine geldwerte Leistung vorliegen».

Bei geldwerten Leistungen werden dem Empfänger Leistungen zugesprochen, welche an einen unabhängigen Dritten nicht oder nicht zu gleichen Konditionen erfolgen. Der Drittvergleich wird dadurch nicht erfüllt. Geldwerte Vorteile können Vorteilungszuwendungen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder Gewinnvorwegnahmen sein. Wird in der Gesellschaft ein Aufwand verbucht, mit welchem nicht Ertrag erzielt wird, liegt kein «geschäftsmässig begründeter» Aufwand vor. Solche Aufwendungen gelten als geldwerte Leistungen. Zu den geschäftsmässig begründeten Aufwendungen zählen zum Beispiel Materialkosten, Lohnkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Mieten, Fahrzeugkosten.

Beispiele von geldwerten Leistungen

Wo können geldwerte Leistungen im Alltag eines Unternehmers/einer Unternehmerin vorkommen:

Geschäftsfahrzeuge

Der Firmeninhaberin Laura Waldvogel steht ein Personenwagen als Geschäftsfahrzeug für ihre Tätigkeit bei der «Specht Immobilien AG» zur Verfügung. Das Geschäftsfahrzeug ist betrieblichnotwendig und benötigt Laura für ihre tägliche Arbeit im Unternehmen. Der jährliche Privatanteil wird korrekt abgerechnet. d.h. die «Specht Immobilien AG» verbucht den Betrag von 9.6 % vom Anschaffungswert exkl. MWST des Fahrzeuges in der Geschäftsbuchhaltung. Fazit: Dieser Sachverhalt ist unproblematisch.

Ihrem Ehe- und Hausmann, Kurt Waldvogel, stellt die «Specht Immobilien AG» ebenfalls ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung. Kurt Waldvogel hat kein Arbeitsverhältnis mit der «Specht Immobilien AG». In der Geschäftsbuchhaltung sind die laufenden Unterhaltskosten wie auch der Kauf des Fahrzeuges verbucht.

Fazit: Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine geldwerte Leistung. Der verbuchte Fahrzeugaufwand ist geschäftsmässig nicht begründet aufgrund des fehlenden Arbeitsverhältnisses.

Privataufwendungen

Werden Ferien mit der ganzen Familie oder Aufwendungen für Geburtstagsfeste in der Geschäftsbuchhaltung verbucht, stellen diese Zahlungen aufgrund des privaten Charakters geldwerte Leistungen dar.

Entnahme von Werten aus der Gesellschaft

Geldwerte Leistungen entstehen auch, wenn ein Aktionär aus der Gesellschaft einen Gegenstand entnimmt, für welchen er weniger als ein Dritter bezahlt. Der Aktionär übernimmt zum Beispiel sein Geschäftsfahrzeug für CHF 5’000 in sein Privatvermögen. Der aktuelle Eurotax-Wert beträgt aber CHF 35'000. Bei einem Autohändler würde der Aktionär mit grösster Wahrscheinlichkeit den Kaufpreis von CHF 35'000 bezahlen. Da sich der Gegenstand in seiner eigenen Firma befindet, profitiert der Aktionär von einem Vorteil von CHF 30'000. Dieser Vorteil wird als geldwerte Leistung qualifiziert.

Aufwendungen mit sowohl privatem wie auch geschäftlichem Charakter

Ein Aufwand mit privatem wie auch geschäftlichem Charakter ist die Mitgliedschaft im Service- oder Golfclub. Dieser Aufwand ist nicht eindeutig als privat oder als geschäftsmässig begründeter zu qualifizieren. Beide Mitgliedschaften dienen der Beziehungspflege von Kunden wie auch dem Hobby. Diese Leistungen werden dem Aktionär belastet, sofern nicht aufgrund eines Beleges nachgewiesen werden kann, dass es sich um einen geschäftsmässig begründeten Aufwand handelt. Kann ein Aufwand nicht eindeutig zugewiesen werden wird vorgeschlagen ein angemessener Privatanteil zu verbuchen.

Geldwerte Leistungen und ihre Steuerfolgen

Richtig teuer wird es, wenn geldwerte Leistungen anlässlich einer Kontrolle der Steuerbehörden festgestellt werden. Die Feststellung kann infolge einer ordentlichen Steuerveranlagung oder auch durch eine MWST-Kontrolle erfolgen. Die Aufrechnung des Gewinnes ist leider nur der Anfang…

  • Beim Unternehmen wird der geldwerte Betrag zum steuerbaren Gewinn hinzugerechnet. Die MWST auf dem nicht deklarierten Betrag wird nacherhoben und die zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuern storniert.
  • Beim Aktionär privat wird die ermittelte geldwerte Leistungen ebenfalls besteuert. Eine geldwerte Leistung wird dann gleichbehandelt wie eine Dividende und wird je nach Beteiligungsquote und Wohnsitzkanton des Aktionärs privilegiert als Vermögensertrag besteuert.
  • Die geldwerten Leistungen sind durch die Gesellschaft mit der Verrechnungssteuer von 35 % abzurechnen. Diese ist wiederum durch die Gesellschaft auf den Empfänger zu überwälzen. Somit hat der Aktionär der Gesellschaft die Verrechnungssteuer zu bezahlen. Kann der Aktionär dies nicht, wird die Verrechnungssteuer ins Hundert umgerechnet und beträgt neu 53.8 % der steuerbaren Leistung. Unter gewissen Umständen besteht die Möglichkeit die Verrechnungssteuer trotzdem zurückzufordern.

Vorbehalten bleiben bei allen Steuernachforderungen die Verzugszinsen sowie Nach- und Strafsteuerverfahren.

Fazit

Das Risiko von geldwerten Leistungen wird oft unterschätzt. Geldwerte Leistungen können zu grossen und unangenehmen Steuernachforderungen führen.

Aussicht:

Der jährliche Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge wird per 01.01.2022 von 9.6 % auf 10.8 % erhöht.

Sind Sie bei der Zuordnung eines Aufwandes unsicher? Oder haben Sie weitere Fragen zum Thema «geldwerte Leistungen»? Unser Fachexperte Roger Staub ist gerne für Sie erreichbar.

Das sagt Ihr Ansprechpartner:

Der komplette Service

«Sie wollen eine Gesellschaft gründen? Dank unseren Netzwerkpartnern sind wir in der Lage den kompletten Service anzubieten. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie nur ein Ansprechpartner haben, der sich um Ihr Anliegen kümmert.»

Roger Staub

Inhaber
dipl. Steuerexperte / dipl. Treuhandexperte
CAS Verwaltungsrat

062 748 31 71

roger.staub@revimag.ch
Roger Staub Stehend