Soll ich noch eine Holding gründen?

Erinnern Sie sich noch an den 1. Januar 2020?

Nicht? Seit dem 1. Januar 2020 werden die Holdinggesellschaften ordentlich besteuert. Das ist für die Meisten, wenn sie sich nicht damit beschäftigen müssen, keine interessante Information. Nun aber der Reihe nach.

 

Was bisher geschah

Die Schweiz kannte, wie erwähnt, bis am 31. Dezember 2019 die Besteuerung von Gesellschaften mittels des sogenannten «Holdingstatusses». Holdinggesellschaften haben den Zweck verfolgt, Beteiligungen zu Halten und zu Verwalten. Weiter haben sie in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausgeübt. Hat diese Gesellschaft die Bedingungen erfüllt, war sie grundsätzlich auf Stufe Kanton und Gemeinde von der Gewinnsteuer befreit und bezahlte nur eine reduzierte Kapitalsteuer. Die Direkte Bundessteuer kannte das Privileg der Holdinggesellschaft nicht. Beim Bund konnte demgegenüber der sogenannte Beteiligungsabzug gemacht werden. Der Beteiligungsabzug stellte Erträge aus qualifizierten Beteiligungen indirekt frei. Als qualifizierte Beteiligung galt eine Beteiligung von 10% Kapitalanteil oder von mindestens CHF 1 Mio. Verkehrswert.

Im internationalen Verhältnis war die Organisation über eine Schweizer Holdinggesellschaft ein sehr attraktives Modell. Auf internationalen Druck hin hat die Schweiz im Rahmen der Umsetzung der STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) den Steuerstatus «Holding» aufgegeben.

Mit dem Wegfall des Holdingstatusses werden diese Gesellschaften seit dem 1. Januar 2020 auf Stufe Kanton und Gemeinde ordentlich besteuert, jedoch mit der Möglichkeit des Beteiligungsabzuges analog der Besteuerung beim Bund. Der Bund hat, wie erwähnt, den Holdingstatus nicht gekannt. Somit hat sich auf Stufe Bund nichts verändert. Die steuerlichen Mehrbelastungen halten sich mit der Abschaffung des Holdingprivileges bei reinen Erträgen aus Beteiligungen aber in Grenzen. Weiter wurden im Rahmen der UmsetzuSollng der STAF Steuererleichterungen bei der Kapitalsteuer umgesetzt.

 

Was spricht für und was gegen die Holdinggesellschaft?

Durch den Wegfall des bisherigen Steuervorteils ist nicht automatisch zu schliessen, dass die Organisation der Gesellschaften mittels einer Holdinggesellschaft nicht mehr zeitgemäss ist. Folgende Vorteile sprechen für die Holdinggesellschaft:

 

Organisation

Alle gehaltenen Gesellschaften werden unter dem Dach der Holdinggesellschaft (Muttergesellschaft) gehalten. Im Privatvermögen des Aktionärs befinden sich nur die Aktien der Holdinggesellschaft.

 

Reduktion von steuerlichen Aufrechnungsrisiken

Werden Leistungen zwischen Gesellschaften verrechnet welche der Aktionär direkt in seinem Privatvermögen hält, und entsprechen diesen Leistungen nicht einem Drittvergleich («dealing at arm’s length»), kann das steuerliche Aufrechnungsrisiko sehr hoch sein. Die ermittelten, verdeckten Gewinnausschüttungen werden beim Aktionär als Einkommen besteuert, bei der leistenden Gesellschaft als Gewinn nachbesteuert und bei der empfangenden Gesellschaft als verdeckte Kapitaleinlage qualifiziert. Die verdeckten Gewinnausschüttungen unterliegen weiter der Verrechnungssteuer von 35%. Mit der Organisation via Holdinggesellschaft können die erwähnten Steuerrisiken reduziert werden.

 

Finanzierung in der Gruppe

Die Holdinggesellschaft dient innerhalb der Gruppengesellschaften als Finanzierungsgesellschaft. Die von den operativen Gesellschaften ausgeschütteten Gewinne werden mittels Darlehen an die Gruppengesellschaften weitergegeben.

 

Entzug von Haftungssubstrat

Mit den regelmässigen Gewinnausschüttungen der operativen Gesellschaften an die Holdinggesellschaft reduziert sich das haftbare Eigenkapital bei den operativen Gesellschaften. Bei allfälligen wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis hin zur Liquidation oder Konkurs, fallen weniger Mittel in die Liquidations- oder Konkursmasse.

 

MWST

Bei der MWST besteht die Möglichkeit, die Holdinggesellschaft freiwillig der MWST zu unterstellen. Erträge aus Dividenden und Zinsen sind von der MWST ausgenommen. Jedoch können auf Aufwendungen von z.B. Beratern, Revisionsstelle die Vorsteuern geltend gemacht werden. Weiter ergeben sich im Rahmen der Gruppenbesteuerung mögliche Optimierungen.

 

Fazit

Die Organisation der Gesellschaften via eine Holdinggesellschaft ist nach wie vor eine interessante Form. Insbesondere auch im Rahmen von Nachfolgeregelungen. Hier spricht insbesondere dafür, dass bei fremdfinanzierten Nachfolgen, was in der Regel der Fall ist, die steuerlichen Überlegungen und Optimierungen eine grosse Rolle spielen und dadurch der Kaufpreis in kürzerer Zeit amortisiert werden kann.

Möchten Sie mehr über den Einsatz einer Holdinggesellschaft wissen? Oder beabsichtigen Sie nächstes eine Gesellschaft zu erwerben? Unser Fachexperte Roger Staub ist gerne für Sie erreichbar.

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Roger Staub

dipl. Steuerexperte / dipl. Treuhandexperte
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