
Stockwerkeigentum
Als Eigentümer / Eigentümerin einer Stockwerkeigentumswohnung sind Sie daran interessiert, dass Ihre Liegenschaft jederzeit gut unterhalten ist und dass sämtliche administrativen Belange korrekt ausgeführt werden. Im Bereich der Stockwerkeigentumsverwaltung übernehmen wir unter anderem folgende Aufgaben:
- Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung
- Verfassen von Beschlussprotokollen
- Rechnungstellung und Inkasso von Beiträgen
- Erstellen der Jahresrechnung sowie des Budgets
- Ausführen von Gemeinschaftsbeschlüssen
- Vertretung der Gemeinschaft nach aussen
- Auftragserteilung für notwendige Reparaturen und Instandstellungen sowie deren Überwachung
- Kontrollbesuche der Liegenschaft

Teilrevision MWSt-Gesetz per 1. Januar 2025 / Änderungen Saldosteuersatzmethode
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Wenn ein gelegentliches Dankeschön durch Stillschweigen zum Rechtsanspruch wird
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MWSt-Satzerhöhung 2024
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